Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fliesen Atelier MB UG (haftungsbeschränkt) — Verkauf, Lieferung, Sonderanfertigungen und Verlegeleistungen.
Immelmannstraße 2273054 Eislingen/Fils
Geschäftsführung: Mario Braj
Handelsregister: HRB 752142, Amtsgericht Ulm
USt-IdNr.: DE463799379
§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Fliesen Atelier MB UG (haftungsbeschränkt), Immelmannstraße 22, 73054 Eislingen/Fils (nachfolgend „Verkäufer" bzw. „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde").
(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (B2C) als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss & Unterlagen
(1) Angebote in Katalogen, Ausstellungen, Preislisten und Werbematerialien sind freibleibend und unverbindlich. Die Abgabe einer Bestellung durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar.
(2) Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, die Unterzeichnung eines Kauf- oder Werkvertrags oder die Übergabe bzw. Lieferung der Ware zustande.
(3) An Abbildungen, Zeichnungen, Plänen, Berechnungen und sonstigen Ausstellungsunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
§ 3 Warentechnische Hinweise, Kommissionsware, Sonderanfertigungen & Leihverpackungen
(1) Handelsübliche Abweichungen: Keramische Fliesen, Natursteine und Feinsteinzeug unterliegen produktions- und rohstoffbedingten Schwankungen. Branchenübliche Abweichungen in Farbnuancen (Nuancen/Tonalitäten), Struktur, Stärke, Kaliber und Glanzgrad sowie Adern und Poren bei Naturstein stellen keinen Mangel dar.
(2) Musterversand & Musteransicht: Handmuster dienen lediglich der Orientierung und Anschauung. Die gelieferte Ware kann im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen vom Muster abweichen.
(3) Sonderanfertigungen & Kommissionsware: Für Waren, die nicht auf Lager geführt werden, sondern speziell auf Kundenwunsch bestellt, zugeschnitten oder angefertigt werden (Sonderbestellungen/Kommissionsware), ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB) ausgeschlossen. Eine Rücknahme oder Stornierung solcher Waren ist nach erfolgter Beauftragung ausgeschlossen.
(4) Paletten & Leihverpackungen: Mehrwegverpackungen und Europaletten bleiben Eigentum des Verkäufers bzw. des Vorlieferanten und werden gesondert berechnet oder als Pfand ausgewiesen. Bei Rückgabe in einwandfreiem Zustand erfolgt eine entsprechende Gutschrift gemäß den vereinbarten Konditionen.
§ 4 Preise & Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro. Für Verbraucher enthalten die angegebenen Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer. Gegenüber Unternehmern werden die Preise rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Lager/Ausstellung exklusive Verpackung, Fracht und Versandkosten.
(3) Zahlungen sind — sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart — ohne Abzug wie folgt fällig:
- Bei Warenkauf: bei Übergabe/Abholung bzw. vor dem Versand der Ware;
- Bei Werkverträgen / Verlegeleistungen: nach Abnahme gemäß dem vereinbarten Zahlungsplan.
(4) Bei Sonderbestellungen oder umfangreichen Aufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Anzahlung (z. B. 30 bis 50 % der Auftragssumme) zu verlangen.
§ 5 Lieferung, Selbstabholung, Entladung & Gefahrenübergang
(1) Die Lieferung erfolgt wahlweise durch Selbstabholung durch den Kunden, durch Auslieferung mit eigenem Fuhrpark oder per Spedition bzw. Paketdienst an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
(2) Lieferung frei Bordsteinkante & Zufahrt: Die Auslieferung per Spedition erfolgt grundsätzlich „frei Bordsteinkante". Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Anfahrt mit einem schweren Lkw (ggf. 40 t) gefahrlos möglich ist und eine geeignete, befestigte Abladefläche zur Verfügung steht. Kann die Anlieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erfolgen, trägt der Kunde die Kosten für die erneute Anfahrt und Einlagerung.
(3) Gefahrenübergang:
- Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe der Ware an den Kunden über (auch beim Versendungskauf).
- Bei Unternehmern geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen bzw. bei Selbstabholung mit der Bereitstellung und der Anzeige der Abholbereitschaft über.
(4) Selbstabholung: Vom Kunden abzuholende Ware ist innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Abholbereitschaft entgegenzunehmen. Bei Zahlungsverzug oder Annahmeverzug trägt der Kunde die Kosten für die Lagerung und den Erhalt der Ware.
§ 6 Besondere Bestimmungen für Verlegearbeiten & Partnerfirmen
(1) Wird die Ausführung von Verlege- und Montagearbeiten vereinbart, gelten ergänzend die Bestimmungen der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, soweit nicht zwingendes Verbraucherschutzrecht entgegensteht.
(2) Ausführung durch qualifizierte Partnerbetriebe: Der Auftragnehmer ist ausdrücklich berechtigt, zur Erfüllung der Verlege- und Bauleistungen qualifizierte Subunternehmer und Partnerbetriebe einzusetzen.
(3) Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Kunde stellt sicher, dass zum vereinbarten Ausführungsbeginn der Untergrund bezüglich Befeuchtung, Ebenheit und Rissfreiheit vorbereitet ist, sofern diese Untergrundvorbereitung nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. Strom, Wasser und eine ausreichende Beleuchtung sind bauseits kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Kauf- bzw. Werkvertrag Eigentum der Fliesen Atelier MB UG (haftungsbeschränkt).
(2) Gegenüber Unternehmern gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt: Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern oder zu verarbeiten. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehen.
§ 8 Mängelhaftung (Gewährleistung) & Prüfpflicht
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Prüfpflicht vor der Verlegung: Keramische Fliesen und Natursteine sind zwingend vor der Verarbeitung oder Verlegung auf sichtbare Mängel (Farbton, Sortierung, Beschädigungen, Kaliber) zu prüfen. Eine Gewährleistung für bereits verlegte Ware mit offensichtlichen Mängeln ist ausgeschlossen.
(3) Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend folgende Bestimmungen:
- Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB).
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Neuware beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
§ 9 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 10 Schlussbestimmungen & Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz des Verkäufers (Eislingen/Fils) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: August 2026